Implenia zieht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions weiter. Nach Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils reduziert Implenia die eingeklagte Forderung um ca. CHF 3 Mio. auf rund CHF 20 Mio. Implenia ist weiterhin überzeugt, dass die Stadt Zürich für die in Auftrag gegebenen und ausgeführten Projektänderungen aufkommen müsse.
Zuletzt hatte das Bezirksgericht Zürich die Klage von Implenia abgewiesen. Darin hatte der Baukonzern von der Stadt einen Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions von rund 23 Mio CHF gefordert. Das Bezirksgericht hatte derweil entschieden, dass die Stadt Implenia dafür nur 340'000.- bezahlen müsse, schreibt die "Finanz und Wirtschaft".
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Artikel 'Letzigrund-Werklohnklage: Implenia legt Berufung beim Zürcher Obergericht ein...' auf Swiss-Press.com |
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