Elektrische Anlagen in Wohngebäuden werden rechtsverbindlich nach DIN 18015 geplant. Der erste Teil der Norm beschreibt grundlegende Anforderungen an eine elektrische Anlage. Durch umfangreiche Änderungen an diesem ersten Teil im Mai 2020 mussten Elektroinstallateure und Planer sich auf neue Gegebenheiten einstellen. Dazu gehört vor allem die Verpflichtung zur umfangreichen Dokumentation des letzten Ausführungsstands mit einem Raum- und Stromlaufplan. Um dies einfach und schnell realisieren zu können, bietet Schneider Electric ab Oktober 2020 die auf Wohnbau ausgelegte Planungssoftware SEE Electrical Building SE an. Weitere Anforderungen der geänderten Norm beziehen sich beispielsweise auf die Anzahl der Leitungsschutzschalter nach einem Gruppen- Fehlerstromschutzschalter sowie die Notwendigkeit, Energieeffizienz bzw. Energiemanagement bei der Planung von elektrischen Anlagen stärker zu berücksichtigen. Auch ein Überspannungsschutz für Kommunikationsverteiler in Zählerschränken oder Unterverteilungen ist nun vorgeschrieben.
Die Lösung: SEE Electrical Building SE
Bei der Lösung handelt es sich um eine Planungssoftware für Installateure und Planer, die sich insbesondere für die professionelle Planung von Elektroinstallationen kleinerer Dimension in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen eignet. Grundlegendes Ziel bei der Entwicklung war es, Installateure und Planer in die Lage zu versetzen, eine vollständig normgerechte Elektroplanung realisieren zu können. In dem einfach zu bedienenden Software-Tool sind daher die Daten aller Produkte von Merten, Ritto, ABN und Schneider Electric bereits hinterlegt, weitere lassen sich manuell hinzufügen. Schneider Electric ist damit momentan der einzige Hersteller, der seinen Kunden und Partnern die Erstellung von Stromlaufplan (1-polig) und Grundrissplan (grafisch) in einer integrierten Softwarelösung ermöglicht.
Zum Funktionsumfang der Software gehören umfangreiche CAD-Befehle, die Generierung verschiedenster Listen auf Basis erstellter Pläne sowie Import- und Export-Möglichkeiten in zahlreiche unterschiedliche Formate. So lassen sich zum Beispiel PDF-Baupläne einlesen und mit SEE Electrical Building SE bearbeiten.
Keine Übergangsfristen
Bei den Änderungen der DIN 18015-1 gibt es keine Übergangsfrist. Maßgeblich bei der Abnahme einer Anlage ist die jeweils aktuelle Norm. Ist zum Abnahmezeitpunkt eine neue Norm gültig, haben Installateure sogar eine Hinweispflicht gegenüber Bauherren. Diese können dann die alte Norm akzeptieren oder Anpassungen an die neue Norm einfordern. Daraus resultierende Zusatzkosten kann der Installateur dem Bauherren in Rechnung stellen.
Bezug und Verfügbarkeit für Partner und Kunden
Als Serviceprodukt ist SEE Electrical Building SE direkt über Schneider Electric zu beziehen. Die Kosten pro rechnergebundener Lizenz liegen bei jährlich 199 Euro. Kauf und kostenlose 30-Tage Testversion über das Kundenportal MySchneider.
Medienkontakt:
Schneider Electric
Thomas Hammermeister
Telefon: +49 (0) 2102 404 – 94 59
Mobil: +49 (0) 172 217 93 86
thomas.hammermeister@se.com
Wir von Schneider Electric möchten die optimale Nutzung von Energie und Ressourcen für alle ermöglichen und damit den Weg zu Fortschritt und Nachhaltigkeit ebnen. Wir nennen das Life Is On.
Wir sind Ihr digitaler Partner für Nachhaltigkeit und Effizienz.
Wir fördern die digitale Transformation durch die Integration weltweit führender Prozess- und Energietechnologien, durch die Vernetzung von Produkten mit der Cloud, durch Steuerungskomponenten sowie mit Software und Services über den gesamten Lebenszyklus hinweg. So ermöglichen wir ein integriertes Management für private Wohnhäuser, Gewerbegebäude, Rechenzentren, Infrastruktur und Industrien.
Die tiefe Verankerung in den weltweiten lokalen Märkten macht uns zu einem nachhaltigen globalen Unternehmen. Wir setzen uns für offene Standards und für offene partnerschaftliche Eco-Systeme ein, die sich mit unserer richtungsweisenden Aufgabe und unseren Werten Inklusion und Empowerment identifizieren.
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Artikel 'Planung und Installation elektrischer Anlagen in Wohngebäuden: Änderungen von DI...' auf Swiss-Press.com |
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