Erneute Niederlagen von Laxey vor Bundesgericht
Der Verwaltungsrat ist zuversichtlich, dass das Bundesgericht als letzte Instanz den Entscheid der Vorinstanzen schützen und feststellen wird, dass das Vorgehen von Laxey beim Erwerb der Implenia börsenrechtswidrig war. Er fühlt sich in dieser Haltung durch zwei Verfügungen des Bundesgerichts vom 2. Juni 2009 bzw. vom 11. Juni 2009 bestätigt. Das Bundesgericht entschied darin, dass Implenia in den von Laxey eingeleiteten Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht Parteistellung zukommt und dass Implenia das Recht auf volle Akteneinsicht zusteht. Beides wollte Laxey verhindern.
Im Zusammenhang mit dem zudem laufenden Verfahren des Eidgenössischen Finanzdeparte- mentes EFD gegen die Verantwortlichen von Laxey wegen der Verletzung der Meldepflicht ist davon auszugehen, dass diese vom EFD gebüsst werden. Es ist zudem zu erwarten, dass auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen die Laxey- Verantwortlichen wegen Kursmanipulation einleiten wird, sobald das Urteil des Bundesgerichts vorliegt.
Laxey entzieht ihren Aktien selbst die Kontrollwirkung
Vor diesem Hintergrund ist das Überschreiten der 50%-Grenze um 1 Aktie als verzweifelte „Flucht nach vorne“ von Laxey zu interpretieren in der Hoffnung, ein solches Paket leichter mit einem Kapitalgewinn abstossen zu können. Auf ein unüberlegtes Vorgehen der Laxey deutet auch die Tatsache hin, dass Laxey alle ihre Aktien bis auf einen Anteil von 0.9% aus dem Aktienregister von Implenia hat austragen lassen. Damit kann Laxey auch bei einer Beteiligung von über 50% keine Kontrolle über Implenia ausüben. Die von Laxey verlangte Austragung deutet auf interne Probleme bei Laxey hin, die sich mit ihrem rechtswidrigen Vorgehen in eine Sackgasse manövriert hat und deren Exponenten nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren mit Strafen rechnen müssen.
Laxey liess möglichen Verkauf an Schweizer Investoren platzen
Um zu einer nachhaltigen Lösung im Interesse aller Betroffenen beizutragen hat der Verwal-tungsrat von Implenia Laxey bereits mehrmals seine Unterstützung bei der Platzierung von Aktien von Laxey bei Schweizer Investoren angeboten. Vor kurzem hat Laxey eine entsprechende, bereits zu Ende verhandelte Lösung in letzter Minute durch eine Erhöhung der Preisforderungen platzen lassen. Auch dieser Vorfall zeigt, dass es Laxey ausschliesslich um die Optimierung ihres Kapitalgewinns geht.
Laxey selbst war während den vergangenen zwei Jahren nicht in der Lage, dem Verwaltungsrat von Implenia einen konkreten Vorschlag für einen allfälligen Käufer des Laxey-Pakets zu präsentieren. Ein Verkauf von Implenia – insbesondere an einen ausländischen Käufer – macht strategisch allerdings auch keinen Sinn, denn Implenia kann als unabhängiges schweizerisches Unternehmen mittel- und langfristig für die Aktionäre und die übrigen Stakeholders am besten zusätzliche Werte generieren. Dies erklärt auch die Erfolglosigkeit von Laxey in der Platzierung ihres Paketes.
Der Verwaltungsrat wird deshalb mit aller Entschiedenheit an seiner Eintragungspraxis für ausländische Aktionäre festhalten.
Implenia ist das führende Bau- und Immobiliendienstleistungsunternehmen der Schweiz mit bedeutenden Aktivitäten im Hoch- und Tiefbau in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich sowie einer starken Stellung im Infrastruktursektor aller Heimmärkte: Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden und Norwegen. In der Schweiz und in Deutschland ist Implenia zudem erfolgreich als Immobilien- Entwickler tätig.
Dank ausgewiesenen Spezialisten sowie langjähriger Erfahrung ist Implenia in der Lage, ein Bauwerk für Aufraggeber über seinen gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
In ständiger Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg sowie sozialer und ökologischer Verantwortung entwickeln und bauen wir Gebäude, Strassen, Brücken, Gleise und Tunnel, für das künftige Wohnen, Arbeiten und Reisen der Menschen. Built to Build – das ist unser Motto.
Implenia Schweiz AG (Firmenporträt) | |
Artikel 'Laxey in der Sackgasse...' auf Swiss-Press.com |
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