m 29. Januar 2009 fällte das Arbeitsgericht der Stadt Bern ein für den Schutz der Schweizer Löhne wegweisendes Urteil: Ein Maurer, der seine Lehre in Deutschland gemacht hat, ist einem Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis gleichgestellt. Das bedeutet: Es gelten für ihn Schweizer Löhne, der Arbeitgeber darf deutsche Maurer nicht als Lohndrücker missbrauchen.
Gegen das Urteil hatte das Temporärbüro Daily Job zuerst beim Obergericht des Kantons Bern und anschliessend beim Bundesgericht Nichtigkeitsklage eingereicht und dessen Annullierung verlangt. Das Obergericht hat im Mai diese Nichtigkeitsklage vollumfänglich abgewiesen. Jetzt hat auch das Bundesgericht, dessen Urteilsbegründung die Unia letzte Woche erhalten hat, die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Daher muss Daily Job dem deutschen Handwerker 1952 Franken nachzahlen.
Wichtiger Grundsatzentscheid gegen Lohndumping
Das Gericht leitet die Lohnnachzahlung für den deutschen Maurer aus den Vorschriften des Landesmantelvertrages 2006 für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) ab. Dort wird festgehalten, dass die Berufsdiplome für Maurer und Strassenbauer in Deutschland mit jenen in der Schweiz identisch sind. Qualifizierte deutsche Bauleute dürfen daher nicht tiefer eingestuft und als Lohndrücker missbraucht werden. Das wäre Lohndumping, weil damit die im LMV festgelegten Mindestlöhne unterlaufen würden.
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| Artikel 'Unia erhält Recht: Bundesgericht schützt Schweizer Löhne...' auf Swiss-Press.com |
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