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Unia erhält Recht: Bundesgericht schützt Schweizer Löhne



Gewerkschaft Unia

06.10.2009, Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Firma Daily Job gegen einen von der Gewerkschaft Unia vertretenen Maurer aus Deutschland abgewiesen. Die Firma Daily Job muss somit fast 2000 Franken nachzahlen, die sie einem deutschen Maurer vorenthalten hatte. Das Urteil ist ein wichtiger Grundsatzentscheid zum Schutz vor Lohndumping.


m 29. Januar 2009 fällte das Arbeitsgericht der Stadt Bern ein für den Schutz der Schweizer Löhne wegweisendes Urteil: Ein Maurer, der seine Lehre in Deutschland gemacht hat, ist einem Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis gleichgestellt. Das bedeutet: Es gelten für ihn Schweizer Löhne, der Arbeitgeber darf deutsche Maurer nicht als Lohndrücker missbrauchen.

Gegen das Urteil hatte das Temporärbüro Daily Job zuerst beim Obergericht des Kantons Bern und anschliessend beim Bundesgericht Nichtigkeitsklage eingereicht und dessen Annullierung verlangt. Das Obergericht hat im Mai diese Nichtigkeitsklage vollumfänglich abgewiesen. Jetzt hat auch das Bundesgericht, dessen Urteilsbegründung die Unia letzte Woche erhalten hat, die Nichtigkeitsbeschwerde vollumfänglich abgewiesen. Daher muss Daily Job dem deutschen Handwerker 1952 Franken nachzahlen.

Wichtiger Grundsatzentscheid gegen Lohndumping

Das Gericht leitet die Lohnnachzahlung für den deutschen Maurer aus den Vorschriften des Landesmantelvertrages 2006 für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) ab. Dort wird festgehalten, dass die Berufsdiplome für Maurer und Strassenbauer in Deutschland mit jenen in der Schweiz identisch sind. Qualifizierte deutsche Bauleute dürfen daher nicht tiefer eingestuft und als Lohndrücker missbraucht werden. Das wäre Lohndumping, weil damit die im LMV festgelegten Mindestlöhne unterlaufen würden.


Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.



Über Gewerkschaft Unia:

Die Unia vertritt die Interessen aller Arbeitnehmenden der Privatwirtschaft, berät ihre Mitglieder, bietet ihnen Rechtsschutz und weitere Dienstleistungen. Sie zählt rund 200‘000 Mitglieder. Zudem führt die Unia die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz.

Die Unia organisiert die Arbeitnehmenden der Sektoren Industrie, Gewerbe, Bau und private Dienstleistungen. 200'000 Mitglieder schliessen sich in der Unia zusammen. Sie sind in 13 Regionen mit 43 Sektionen und rund 110 lokalen Sekretariaten gegliedert.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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Weitere Informationen und Links:
 Gewerkschaft Unia (Firmenporträt)

 Artikel 'Unia erhält Recht: Bundesgericht schützt Schweizer Löhne...' auf Swiss-Press.com





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